Strom- und Energiesteuer für Unternehmen

Ihre Energiesteuer gehört auf Ihr Konto. Wir holen sie zurück.

Produzierende Betriebe, Land- und Forstwirtschaft und energieintensive Unternehmen: Wir holen zu viel gezahlte Strom- und Energiesteuer zurück. Sie liefern die Eckdaten, den Rest machen wir – Honorar nur im Erfolgsfall.

Mehr zurück

Wir kennen jeden begünstigten Tatbestand und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Fokus bleibt im Betrieb

Daten, Formulare und Rückfragen des zuständigen Hauptzollamts übernehmen wir vollständig für Sie.

Nur im Erfolgsfall

Kein Vorschuss, keine versteckten Kosten – das Erfolgshonorar fällt erst an, wenn wir für Sie einreichen.

Für welche Betriebe kommt eine Entlastung in Betracht?

Die Standardentlastungen richten sich vor allem an Betriebe, deren Tätigkeit dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden kann. Entscheidend sind WZ-Einordnung, Verbrauch, Versteuerung und betriebliche Verwendung.

Produzierendes Gewerbe

Dazu können insbesondere Betriebe aus Bergbau, verarbeitendem Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Baugewerbe gehören. Maßgeblich ist die Einordnung nach WZ 2003.

Land- und Forstwirtschaft

Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können in den begünstigten Bereich fallen. Die genaue Zuordnung wird anhand der Tätigkeit und WZ-Einordnung geprüft.

BHKW & Kraft-Wärme-Kopplung

Betriebe mit eigener Strom- und Wärmeerzeugung – etwa Hotels, Gärtnereien oder Produktionsstandorte mit Blockheizkraftwerk. Für Eigenstrom und Nutzwärme gelten besondere Regeln, die wir individuell prüfen.

Berücksichtigt werden nur Mengen, die nachvollziehbar betrieblich verwendet und nachweislich versteuert wurden; nicht begünstigte Mengen (z. B. Ladesäulen oder PV-Eigenverbrauch) werden separat abgezogen. Die jeweiligen Selbstbehalte sind eingerechnet – liegt der rechnerische Betrag darunter, wird keine vorläufige Entlastung ausgewiesen.

Beispiele: So viel holen Betriebe wie Ihrer zurück.

Vom Handwerksbetrieb bis zum Hotel mit eigenem Blockheizkraftwerk – wie sich Strom- und Energiesteuer übers Jahr summieren können. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihren Daten und der Prüfung ab.

Lebensmittelhandwerk

Handwerksbäckerei mit drei Filialen

Drei Filialen, eine Backstube, die nie ganz auskühlt: Öfen, Kühlung und klimatisierte Verkaufsräume ziehen das ganze Jahr über Strom. Auf dem Produktionsdach läuft zusätzlich eine PV-Anlage mit.

  • Strom300.000 kWh
  • − PV-Einspeisung50.000 kWh
  • Begünstigt250.000 kWh
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 4.750 €
Land- & Forstwirtschaft

Zierpflanzenbau unter Glas

Im Gewächshaus hält Erdgas die Bestände über die kalten Monate warm, Strom übernimmt Belichtung, Bewässerung und Klimasteuerung. Zwei Energieträger, die beide zählen.

  • Strom150.000 kWh
  • Erdgas1.000.000 kWh
  • BegünstigtStrom + Erdgas
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 3.880 €
Holzverarbeitung

Sägewerk mit eigener Holztrocknung

Stämme rein, Schnittholz raus: Sägegatter, Späneabsaugung und Förderbänder laufen im Dauerbetrieb. Die anschließende Holztrocknung wird mit Heizöl befeuert.

  • Strom280.000 kWh
  • Heizöl60.000 Liter
  • BegünstigtStrom + Heizöl
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 6.020 €
Metallverarbeitung

Zerspanungsbetrieb mit CNC-Fertigung

Zerspanung im Mehrschichtbetrieb: Maschinenpark, Absauganlagen und Druckluft halten rund um die Uhr eine hohe Grundlast. Der wachsende elektrische Fuhrpark lädt am selben Anschluss.

  • Strom900.000 kWh
  • − E-Mobilität (Fuhrpark)100.000 kWh
  • Begünstigt800.000 kWh
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 15.750 €
Kraft-Wärme-Kopplung

Tagungshotel mit eigenem Blockheizkraftwerk

Ein Tagungshotel mit eigenem Blockheizkraftwerk erzeugt Strom und Wärme im Haus. Vom Strom bleibt nur der selbst genutzte Anteil relevant – was an Gäste und Mieter weitergeht, läuft separat.

  • Strom500.000 kWh
  • − Lieferung an Dritte80.000 kWh
  • Begünstigt420.000 kWh
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 8.150 €
Textilpflege

Großwäscherei für die Hotellerie

Hotelwäsche im Tonnenmaßstab: Waschstraßen, Mangeln und Trockner laufen sechs Tage die Woche. Den Dampf dafür liefert ein erdgasbefeuerter Kessel.

  • Strom300.000 kWh
  • Erdgas1.500.000 kWh
  • BegünstigtStrom + Erdgas
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 7.570 €
Oberflächentechnik

Galvanik- & Beschichtungsbetrieb

Verchromen, Eloxieren, Beschichten: Gleichrichter und beheizte Galvanikbäder ziehen konstant Strom. Ein Teil davon geht an einen Nachbarbetrieb auf demselben Gelände.

  • Strom650.000 kWh
  • − Lieferung an Dritte50.000 kWh
  • Begünstigt600.000 kWh
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 11.750 €
Getränkeherstellung

Handwerksbrauerei mit eigenem Sudhaus

Maischen, Würzekochen, Gären, Kühlen: Das Sudhaus läuft mit Erdgas, Strom hält Gär- und Lagertanks auf Temperatur.

  • Strom350.000 kWh
  • Erdgas1.000.000 kWh
  • BegünstigtStrom + Erdgas
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 7.880 €
Kunststofftechnik

Kunststoffverarbeitung im Spritzguss

Spritzgießmaschinen, Trockner und Temperiergeräte ziehen im Dreischichtbetrieb enorm Strom. Ein Teil davon entfällt auf den wachsenden E-Fuhrpark für die Auslieferung.

  • Strom1.200.000 kWh
  • − E-Mobilität (Fuhrpark)120.000 kWh
  • Begünstigt1.080.000 kWh
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 21.350 €
Land- & Forstwirtschaft

Geflügelmast mit beheizten Ställen

Beheizte Ställe, Lüftung und Fütterungsanlagen laufen das ganze Jahr. Die Stallwärme kommt aus einer Flüssiggas-Heizung, den Rest übernimmt der Strom.

  • Strom200.000 kWh
  • Flüssiggas100.000 kg
  • BegünstigtStrom + Flüssiggas
Mögliche Entlastung / Jahr≈ 5.020 €
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Was kommt bei Ihrem Betrieb zusammen?

Ihre Entlastung berechnen Direkt hier, in zwei Minuten und ohne Anmeldung.
In 9 Schritten

Von der Schätzung bis zur möglichen Auszahlung

Transparent und ohne Vorkasse – an jedem Punkt entscheiden Sie. Eingereicht wird erst nach Ihrer Freigabe.

  1. 01

    Verbräuche schätzen

    Tragen Sie Ihre Jahresmengen grob in den Rechner ein.

  2. 02

    Tätigkeit prüfen

    Wir ordnen den WZ-Code ein und prüfen Ihren Entlastungsanspruch.

  3. 03

    Anfrage übermitteln

    Geschätzte Entlastung mit Ihren Kontaktdaten an uns senden.

  4. 04

    Kundencockpit erhalten

    Ihr Zugang zum persönlichen Kundencockpit kommt per E-Mail.

  5. 05

    Unterlagen liefern

    Energierechnungen hochladen und die Angaben für die Vorprüfung im Cockpit ergänzen.

  6. 06

    Angebot erhalten

    Wir berechnen die tatsächliche Entlastung und hinterlegen ein unverbindliches Angebot.

  7. 07

    Angebot annehmen

    Nach Ihrer Zusage ergänzen Sie die weiteren Angaben im Cockpit.

  8. 08

    Antrag freigeben

    Wir bereiten den Zoll-Portal-Antrag vor; Sie bestätigen ihn im Cockpit.

  9. 09

    Einreichung & Auszahlung

    Einreichung über das Zoll-Portal, Honorarrechnung, Auszahlung vom zuständigen Hauptzollamt.

Schätzen Sie die mögliche Entlastung für Ihren Betrieb.

Jahresverbrauch grob eintragen – Sie sehen sofort die vorläufige Größenordnung. Ihre Tätigkeit klären wir im nächsten Schritt; sie verfeinert die Zahl.

  1. 1Verbräuche
  2. 2Tätigkeit
  3. 3Vorprüfung
Schritt 1 von 3

Vorläufige Größenordnung berechnen

Tragen Sie Ihre Jahresmengen aus dem Vorjahr (2025) grob ein – dem Jahr, für das Sie die Entlastung beantragen. Nicht genutzte Energieträger bleiben auf 0. Die Schätzung rechnet live mit.

Vorläufige Größenordnung · Verbrauchsjahr 2025
9.750 €
Realistische Spanne: ca. 8.775 € bis 10.725 €
  • Stromsteuer § 9b9.750 €

Größenordnung, keine Zusage. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Tätigkeit ab, die wir gleich kurz erfassen – verbindlich wird es erst nach Prüfung Ihrer Energierechnungen. Kostenlos, bis Sie sich für die Einreichung entscheiden.

500.000kWh
Abzüglich:
Weitere Energieträger hinzufügen:

Volle Transparenz durch unser Kundencockpit

Kein E-Mail-Pingpong, keine verlorenen Unterlagen – Ihr gesamter Vorgang an einem Ort, jederzeit einsehbar.

Das Kundencockpit auf Laptop und Smartphone

Vom ersten Klick auf dieser Website bis zur Einreichung beim zuständigen Hauptzollamt läuft alles über Ihr Kundencockpit. Unterlagen hochladen, Angaben ergänzen, das Angebot prüfen und annehmen – Schritt für Schritt, an einem Ort. Sie sehen jederzeit, was erledigt ist und was als Nächstes ansteht, ohne E-Mails zu durchsuchen oder nachzufragen.

Telefonischer Entlastungs-Check

Persönliche Unterstützung – wir gehen Ihren Fall mit Ihnen durch

Lieber kurz sprechen? Wählen Sie einen freien Termin – wir rufen Sie an, beantworten Ihre Fragen und ordnen Ihren Entlastungsanspruch ein. Kostenlos und unverbindlich.

1 Tag auswählen
Freie Termine werden geladen.

Bitte wählen Sie zuerst Tag und Uhrzeit. Danach tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein.

Kein Vorschuss · Honorar nur im Erfolgsfall

Geld zurück.
Nur im Erfolgsfall.

Die Vorprüfung ist kostenlos – vorher zahlen Sie nichts. Das Erfolgshonorar entsteht erst nach Ihrer Freigabe und der Einreichung beim zuständigen Hauptzollamt – degressiv, es sinkt mit der Entlastungshöhe.

Jetzt Geld zurückholen Honorar erst nach der Einreichung

Warum Jägergy?

Sie können den Anspruch selbst aufbereiten – oder den Aufwand uns überlassen. Der Unterschied im Alltag:

Selbst aufbereiten

  • Bindet Zeit, die im Betrieb fehlt
  • Risiko, Entlastung zu verschenken
  • Daten und Formulare selbst aufbereiten
  • Unterlagen verstreut, kein Überblick
  • Vorleistung trotz unklarem Ausgang
Empfohlen

Mit Jägergy

  • Ihr Team bleibt im Tagesgeschäft
  • Mehr Entlastung durch unsere Expertise
  • Geführter Prozess – wir bereiten alles auf
  • Dashboard: alles an einem Ort, Fallakte am Ende
  • Honorar erst bei Einreichung
Geld zurückholen

Was Betriebe vor dem Start wissen wollen.

Die erste Vorprüfung ist kostenfrei. Ein Auftrag entsteht erst, wenn die nächsten Schritte mit Ihnen abgestimmt und von Ihnen freigegeben werden.
Nein. Der Rechner zeigt eine vorläufige Größenordnung auf Basis Ihrer Angaben. Die tatsächliche Entlastung hängt von WZ-Einordnung, versteuerten Mengen, betrieblicher Verwendung, Unterlagen und behördlicher Prüfung ab.
Die WZ-Einordnung ist ein zentraler Bestandteil der Prüfung, weil die Standardentlastungen an bestimmte Unternehmensbereiche anknüpfen. Wenn der Code nicht eindeutig ist, wird Ihre Anfrage zur manuellen Prüfung markiert.
Ja. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit möglichst genau. Die Anfrage wird dann mit dem Status „WZ-Prüfung erforderlich“ übermittelt.
Tragen Sie die betrieblichen Strommengen aus dem Verbrauchsjahr ein. Nicht begünstigte Mengen, zum Beispiel für Elektromobilität oder nicht betriebliche Nutzung, sollten separat abgezogen werden.
Ja, wenn die Energieerzeugnisse zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen verwendet wurden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechner weist diese Mengen getrennt von der Stromsteuer aus.
Nein. Sie können die Anfrage auch ohne Upload übermitteln. Für die abschließende Prüfung werden Abrechnungen und nachvollziehbare Verbrauchsangaben jedoch benötigt.
Ihre Angaben werden geprüft. Falls WZ-Code, Mengen oder Unterlagen unklar sind, melden wir uns mit konkreten Rückfragen. Danach werden die weiteren Schritte abgestimmt.
Im Regelfall läuft die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Angaben rechtzeitig vollständig vorliegen.
Die Seite liefert eine strukturierte Vorprüfung und berechnet eine vorläufige Größenordnung. Soweit eine rechtliche oder steuerliche Einordnung im Einzelfall erforderlich ist, wird dies im weiteren Prozess gesondert geklärt. Die Entscheidung über die Entlastung trifft das zuständige Hauptzollamt.
Frist Verbrauchsjahr 2025 endet in
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Holen Sie sich zurück, was Ihrem Betrieb zusteht.

WZ-Code und Verbräuche eingeben, Größenordnung sehen, Prüfung loslassen – in wenigen Minuten. Den Rest holen wir für Sie heraus.

Für Verbrauchsjahr 2025: Frist im Regelfall bis 31.12.2026.

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Prüfen →

Anfrage eingegangen!

Vielen Dank. Ihr persönliches Kundencockpit ist eingerichtet, den Zugangslink erhalten Sie sofort per E-Mail. Füllen Sie dort als Schritt 1 die kurzen Angaben aus und laden Sie Ihre Energierechnungen hoch. Danach prüfen wir Ihre Angaben und erstellen Ihr verbindliches Angebot, nichts passiert ohne Ihre Zustimmung.

Vorgang: JG-000000
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