Strom- und Energiesteuer für Unternehmen

Holen Sie sich die Energie- und Stromsteuer zurück.

Produzierende Betriebe sowie Land- und Forstwirtschaft prüfen WZ-Einordnung, Verbrauchsdaten und mögliche Entlastung in einem geführten Prozess. Das Ergebnis ist eine vorläufige Größenordnung.

Fachlich eingeordnet

Die Vorprüfung berücksichtigt Tätigkeit, WZ-Code und begünstigte Verbräuche. Unklare Fälle werden nicht schöngerechnet, sondern zur manuellen Prüfung markiert.

Rechner mit nachvollziehbarer Logik

Stromsteuer und Energiesteuer werden getrennt berechnet. Selbstbehalte, Verbrauchseinheiten und nicht begünstigte Mengen werden transparent ausgewiesen.

Einmal erfassen, vollständig übermitteln

Alle Angaben aus der Vorprüfung werden in einen strukturierten Prüfdatensatz übernommen. Dadurch entfällt ein separates Kontaktformular.

Schätzen Sie die mögliche Entlastung für Ihren Betrieb.

Jahresverbrauch grob eintragen – Sie sehen sofort die vorläufige Größenordnung. Ihre Tätigkeit klären wir im nächsten Schritt; sie verfeinert die Zahl.

  1. 1Verbräuche
  2. 2Tätigkeit
  3. 3Vorprüfung
Schritt 1 von 3

Vorläufige Größenordnung berechnen

Tragen Sie Ihre Jahresmengen aus dem Vorjahr (2025) grob ein – dem Jahr, für das Sie die Entlastung holen. Nicht genutzte Energieträger bleiben auf 0. Die Schätzung rechnet live mit.

Vorläufige Größenordnung · Verbrauchsjahr 2025
9.750 €
Realistische Spanne: ca. 8.775 € bis 10.725 €
  • Stromsteuer § 9b9.750 €

Größenordnung, keine Zusage. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Tätigkeit ab, die wir gleich kurz erfassen – verbindlich wird es erst nach Prüfung Ihrer Energierechnungen. Kostenlos, bis Sie sich für die Einreichung entscheiden.

500.000kWh
Abzüglich:
Weitere Energieträger hinzufügen:

Für welche Betriebe kommt eine Entlastung in Betracht?

Die Standardentlastungen richten sich vor allem an Betriebe, deren Tätigkeit dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden kann. Entscheidend sind WZ-Einordnung, Verbrauch, Versteuerung und betriebliche Verwendung.

Produzierendes Gewerbe

Dazu können insbesondere Betriebe aus Bergbau, verarbeitendem Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Baugewerbe gehören. Maßgeblich ist die Einordnung nach WZ 2003.

Land- und Forstwirtschaft

Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können in den begünstigten Bereich fallen. Die genaue Zuordnung wird anhand der Tätigkeit und WZ-Einordnung geprüft.

BHKW & Kraft-Wärme-Kopplung

Betriebe mit eigener Strom- und Wärmeerzeugung – etwa Hotels, Gärtnereien oder Produktionsstandorte mit Blockheizkraftwerk. Für Eigenstrom und Nutzwärme gelten besondere Regeln, die wir individuell prüfen.

Berücksichtigt werden nur Mengen, die nachvollziehbar betrieblich verwendet und nachweislich versteuert wurden; nicht begünstigte Mengen (z. B. Ladesäulen oder PV-Eigenverbrauch) werden separat abgezogen. Die jeweiligen Selbstbehalte sind eingerechnet – liegt der rechnerische Betrag darunter, wird keine vorläufige Entlastung ausgewiesen.

Was in der Prüfung konkret passiert

Die Vorprüfung ist keine pauschale Schätzung. Sie verbindet WZ-Einordnung, Verbrauchsdaten und Unterlagen zu einem nachvollziehbaren Prüfdatensatz.

WZ-Einordnung prüfen

Wir prüfen, ob Ihre angegebene Tätigkeit und der WZ-Code zum begünstigten Bereich passen oder ob eine manuelle Einordnung erforderlich ist.

Verbrauchsdaten plausibilisieren

Strom, Erdgas, Heizöl und Flüssiggas werden getrennt betrachtet. Nicht begünstigte Mengen werden kenntlich gemacht.

Entlastung berechnen

Die Entlastung wird anhand der hinterlegten Sätze und Selbstbehalte als vorläufige Größenordnung berechnet.

Unterlagen zuordnen

Abrechnungen, Verbrauchsaufstellungen und frühere Bescheide werden strukturiert dem Prüfdatensatz zugeordnet.

Nächste Schritte abstimmen

Nach der Übermittlung klären wir offene Punkte und stimmen ab, welche Angaben für die weitere Bearbeitung benötigt werden.

So läuft es nach Ihrer Vorprüfung weiter

  1. 1

    Angaben prüfen

    Wir prüfen WZ-Code, Tätigkeit, Verbrauchsjahr und Entlastungsgröße auf Plausibilität.

  2. 2

    Unterlagen abgleichen

    Vorhandene Abrechnungen und Verbrauchsaufstellungen werden den berechneten Mengen zugeordnet.

  3. 3

    Rückfragen klären

    Falls Mengen, WZ-Einordnung oder Unterlagen unklar sind, melden wir uns gezielt mit den offenen Punkten.

  4. 4

    Einreichung vorbereiten

    Sobald die Angaben vollständig sind, werden die nächsten Schritte für die Antragstellung im Zoll-Portal abgestimmt.

Welche Unterlagen hilfreich sind

Sie müssen nicht alles sofort hochladen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller lässt sich die Vorprüfung abschließen.

  • Stromabrechnung für das Verbrauchsjahr
  • Erdgasabrechnung, falls Erdgas berücksichtigt werden soll
  • Heizölrechnungen oder Liefernachweise
  • Flüssiggasrechnungen oder Liefernachweise
  • Interne Verbrauchsaufstellungen, falls Mengen aufgeteilt werden müssen
  • WZ-Code oder bisherige Branchenzuordnung
  • Frühere Entlastungsanträge oder Bescheide, falls vorhanden
  • Angaben zu nicht begünstigten Mengen (z. B. E-Mobilität, nicht betriebliche Nutzung)
  • Zugangssituation zum Zoll-Portal, falls bekannt

Fehlende Unterlagen können im Nachgang ergänzt werden. Die Vorprüfung kann auch mit einer ersten Verbrauchsschätzung starten, wird dann aber als manuelle Prüfung markiert.

Sie zahlen erst, wenn etwas zurückkommt.

Die Vorprüfung ist kostenlos. Die Rechnung entsteht erst nach Ihrer Freigabe und der Einreichung – das Erfolgshonorar ist degressiv und sinkt mit der Entlastungshöhe.

Geprüfte Entlastung9.750 €
Erfolgshonorar (≈ 14 %)− 1.359 €
Bleibt Ihrem Betrieb≈ 8.391 €

Beispiel, keine Zusage. Aus der gültigen Honorarkurve berechnet, gleitend zwischen den Stufen. Maßgeblich ist Ihr Angebot; Rechnung erst mit der Einreichung.

Honorarkurve ansehen
0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 17 % 5.000 14 % 10.000 10 % 25.000 8 % 50.000 5 % 100.000 3 % 250.000 Geprüfte Entlastung / Jahr (€)

Selbst prüfen oder strukturiert vorbereiten lassen

Beide Wege führen zur Vorprüfung. Der Unterschied liegt darin, wie viel Sie selbst aufbereiten und wo Schritte bereits im Prozess geführt sind.

Selbst prüfen

  • WZ-Einordnung selbst prüfen
  • Mengen aus Abrechnungen aufbereiten
  • Nicht begünstigte Verbräuche trennen
  • Formulare und Portalangaben selbst vorbereiten
  • Rückfragen des Hauptzollamts selbst bearbeiten

Mit strukturierter Vorprüfung

  • WZ-Code direkt im Prozess
  • Rechnerische Entlastung transparent ausgewiesen
  • Verbrauchsdaten getrennt nach Steuerart
  • Unterlagen direkt zuordenbar
  • Manuelle Prüfung bei unklaren Fällen

Rechtsgrundlage ist § 9b StromStG und § 54 EnergieStG. Die Entlastung ist ein gesetzlicher Anspruch und wird auf Antrag direkt vom Hauptzollamt ausgezahlt. Die Vorprüfung ergibt eine vorläufige Größenordnung und ist kein verbindlicher Bescheid.

Was Betriebe vor dem Start wissen wollen.

Die erste Vorprüfung ist kostenfrei. Ein Auftrag entsteht erst, wenn die nächsten Schritte mit Ihnen abgestimmt und von Ihnen freigegeben werden.
Nein. Der Rechner zeigt eine vorläufige Größenordnung auf Basis Ihrer Angaben. Die tatsächliche Entlastung hängt von WZ-Einordnung, versteuerten Mengen, betrieblicher Verwendung, Unterlagen und behördlicher Prüfung ab.
Die WZ-Einordnung ist ein zentraler Bestandteil der Prüfung, weil die Standardentlastungen an bestimmte Unternehmensbereiche anknüpfen. Wenn der Code nicht eindeutig ist, wird Ihre Anfrage zur manuellen Prüfung markiert.
Ja. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit möglichst genau. Die Anfrage wird dann mit dem Status „WZ-Prüfung erforderlich“ übermittelt.
Tragen Sie die betrieblichen Strommengen aus dem Verbrauchsjahr ein. Nicht begünstigte Mengen, zum Beispiel für Elektromobilität oder nicht betriebliche Nutzung, sollten separat abgezogen werden.
Ja, wenn die Energieerzeugnisse zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen verwendet wurden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechner weist diese Mengen getrennt von der Stromsteuer aus.
Nein. Sie können die Anfrage auch ohne Upload übermitteln. Für die abschließende Prüfung werden Abrechnungen und nachvollziehbare Verbrauchsangaben jedoch benötigt.
Ihre Angaben werden geprüft. Falls WZ-Code, Mengen oder Unterlagen unklar sind, melden wir uns mit konkreten Rückfragen. Danach werden die weiteren Schritte abgestimmt.
Im Regelfall läuft die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Angaben rechtzeitig vollständig vorliegen.
Die Seite liefert eine strukturierte Vorprüfung und berechnet eine vorläufige Größenordnung. Soweit eine rechtliche oder steuerliche Einordnung im Einzelfall erforderlich ist, wird dies im weiteren Prozess gesondert geklärt. Die Entscheidung über die Entlastung trifft das zuständige Hauptzollamt.

Prüfen Sie jetzt, ob für Ihren Betrieb eine Entlastung in Betracht kommt.

WZ-Code, Verbräuche und Anfrage werden in einem Prozess erfasst. Sie erhalten eine transparente Größenordnung und können die Angaben direkt zur Prüfung übermitteln.

Für Verbrauchsjahr 2025: Frist im Regelfall bis 31.12.2026.

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Vielen Dank. Ihr persönliches Kundenportal ist eingerichtet, den Zugangslink erhalten Sie sofort per E-Mail. Füllen Sie dort als Schritt 1 den kurzen Fragebogen aus und laden Sie Ihre Energierechnungen hoch. Danach prüfen wir Ihre Angaben und erstellen Ihr verbindliches Angebot, nichts passiert ohne Ihre Zustimmung.

Vorgang: JG-000000
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