Jägergy / Andreas Jäger
Kleine Steig 16
97909 Stadtprozelten
E-Mail: info@jaegergy.de
Website: www.jaegergy.de
Telefon: +49 9392 8079940
WhatsApp: +49 9392 8079949
Stand: 16. Juni 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Jägergy, Andreas Jäger, Kleine Steig 16, 97909 Stadtprozelten („Jägergy“) und ihren Kunden über Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Vorbereitung, Koordination und Einreichung von Anträgen auf Entlastung oder Erstattung von Stromsteuer und Energiesteuer sowie über die Nutzung des digitalen Kunden-Cockpits.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner von Jägergy.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Jägergy ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer gesonderten Vereinbarung oder in einer Vollmacht gehen diesen AGB vor.
§ 2 Begriffe
„Kunden-Cockpit“ oder „Portal“ bezeichnet den geschützten Onlinebereich, über den der Kunde Angebote, Fragebögen, Unterlagen, Statusmeldungen, Fallakten und Belege abrufen oder bereitstellen kann.
„Vorprüfung“ bezeichnet die unentgeltliche erste Einschätzung, ob auf Grundlage der vom Interessenten mitgeteilten Eckdaten ein Entlastungs- oder Erstattungsanspruch in Betracht kommt.
„Angebot“ bezeichnet das individuelle Angebot von Jägergy für einen konkreten Vorgang oder ein konkretes Antragsjahr.
„Finale Freigabe“ bezeichnet die ausdrückliche Bestätigung des Kunden, dass die Fallakte, die Antragsdaten und die geprüfte Berechnung aus seiner Sicht vollständig und richtig sind und Jägergy mit der Einreichung fortfahren soll.
„Einreichung“ bezeichnet die Übermittlung oder Veranlassung der Übermittlung des Antrags an das zuständige Hauptzollamt oder die Bereitstellung des einreichungsreifen Antragspakets an den Kunden oder dessen befugten Vertreter.
„Berufsträger“ bezeichnet zur Hilfeleistung in Steuersachen oder zur Rechtsdienstleistung befugte Personen oder Gesellschaften, insbesondere Steuerberater oder Rechtsanwälte.
§ 3 Leistungsgegenstand
Jägergy unterstützt Kunden bei der digitalen Aufbereitung und Abwicklung von Vorgängen zur Stromsteuer- und Energiesteuerentlastung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Regelprozess kann insbesondere folgende Leistungen umfassen: Erfassung von Eckdaten, unentgeltliche Vorprüfung, Einrichtung eines Kunden-Cockpits, Erstellung eines individuellen Angebots, Bereitstellung eines Fragebogens, Upload und Sichtung von Energieabrechnungen und Nachweisen, Plausibilisierung der Angaben, Berechnungsvorbereitung, Erstellung einer Fallakte, Koordination einer fachlichen Prüfung durch befugte Berufsträger, Vorbereitung der finalen Kundenfreigabe, Einreichung oder Übermittlung des Antragspakets sowie Status- und Belegbereitstellung.
Jägergy schuldet keinen bestimmten behördlichen Erfolg, keine Mindest-Erstattung und keine bestimmte Bearbeitungsdauer des Hauptzollamts. Die Entscheidung über Bewilligung, Kürzung, Ablehnung, Nachforderung oder Rückfrage liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.
§ 4 Keine Steuer- oder Rechtsberatung durch Jägergy
Jägergy erbringt kaufmännisch-organisatorische, technische, vorbereitende und koordinierende Dienstleistungen. Jägergy tritt nicht als Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstiger Berufsträger auf, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
Soweit für den Vorgang eine Hilfeleistung in Steuersachen oder eine Rechtsdienstleistung erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich durch hierfür befugte Berufsträger, durch den Kunden selbst oder durch vom Kunden beauftragte Berater.
Auskünfte, Berechnungen, Hinweise, Statusmeldungen oder Checklisten von Jägergy ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
§ 5 Kostenlose Vorprüfung
Die Vorprüfung ist für den Interessenten kostenlos und unverbindlich. Sie erfolgt auf Grundlage der vom Interessenten übermittelten Eckdaten und dient ausschließlich der ersten Einschätzung und Angebotserstellung.
Aus der Vorprüfung folgt kein Anspruch auf Abgabe eines Angebots, auf Annahme eines Auftrags, auf eine bestimmte Erstattung oder auf eine spätere Einreichung.
Solange kein Angebot angenommen wurde, besteht kein kostenpflichtiger Vertrag über die weitere Bearbeitung.
§ 6 Angebot, Vertragsschluss und Prozessstufen
Nach der Vorprüfung kann Jägergy dem Kunden ein individuelles Angebot im Kunden-Cockpit, per E-Mail oder in sonstiger Textform zur Verfügung stellen.
Der kostenpflichtige Bearbeitungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot im Kunden-Cockpit oder in Textform annimmt. Durch die Angebotsannahme wird noch keine Zahlung fällig, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Vor einer Einreichung erhält der Kunde eine Fallakte, ein Antragspaket oder eine finale Berechnung zur Prüfung. Ohne finale Freigabe und ohne gegebenenfalls erforderliche fachliche Freigabe durch einen Berufsträger erfolgt keine Einreichung durch Jägergy.
§ 7 Kunden-Cockpit, Zugangsdaten und elektronische Kommunikation
Der Kunde erhält nach Maßgabe des Systems Zugang zum Kunden-Cockpit. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
Erklärungen im Kunden-Cockpit, insbesondere Angebotsannahme und finale Freigabe, können protokolliert werden.
Jägergy darf mit dem Kunden über das Kunden-Cockpit, E-Mail, Telefon und – sofern vom Kunden genutzt oder gewünscht – WhatsApp kommunizieren. Rechtserhebliche und fristgebundene Erklärungen sollen über das Kunden-Cockpit, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss alle für die Vorprüfung, Angebotserstellung, Bearbeitung, Berechnung, Prüfung und Einreichung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig, lesbar und rechtzeitig bereitstellen.
Hierzu gehören je nach Vorgang insbesondere Unternehmensdaten, Ansprechpartner, Vertretungsberechtigungen, Tätigkeitsbeschreibung, WZ-/Branchenangaben, Energieabrechnungen, Verbrauchsmengen, Angaben zu Strom, Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder sonstigen Energieträgern, Angaben zu Drittbelieferungen, Eigenerzeugung, Bescheiden, Voranträgen, Beihilfenachweisen, Anlagen, Vollmachten und behördlicher Korrespondenz.
Der Kunde prüft die von Jägergy bereitgestellten Zusammenfassungen, Berechnungen, Fallakten, Anträge und Freigabetexte sorgfältig und darf die finale Freigabe nur erteilen, wenn die Daten aus seiner Sicht vollständig und richtig sind.
§ 9 Unterlagen, Uploads und Originalbelege
Der Kunde stellt Unterlagen grundsätzlich als digitale Kopien über das Kunden-Cockpit oder auf einem von Jägergy freigegebenen Übermittlungsweg bereit. Originalbelege verbleiben beim Kunden, soweit Jägergy nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt.
Der Kunde bleibt für handels-, steuer- und aufbewahrungsrechtliche Pflichten in Bezug auf Originalbelege, Buchführungsunterlagen, Bescheide und Korrespondenz verantwortlich.
§ 10 Vollmacht, Antragstellerstellung und Einreichung
Der Kunde bleibt gegenüber dem Hauptzollamt Antragsteller und materiell verantwortlicher Erklärungspflichtiger. Jägergy handelt bei einer Einreichung nur als Dienstleister, Übermittler oder Bevollmächtigter im vereinbarten Umfang.
Eine Einreichung durch Jägergy erfolgt nur auf Grundlage der finalen Freigabe des Kunden, einer gegebenenfalls erforderlichen Vollmacht und nur soweit die Einreichung durch Jägergy rechtlich zulässig ist.
§ 11 Fristen und Behördenverfahren
Gesetzliche oder behördliche Fristen bestehen im Verhältnis zwischen dem Kunden und der zuständigen Behörde. Jägergy unterstützt den Kunden bei der fristgerechten Vorbereitung, übernimmt eine Frist jedoch nur, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.
Bearbeitungszeiten des Hauptzollamts, Rückfragen, Nachforderungen, Prüfungen, Systemverfügbarkeiten des Zoll-Portals und behördliche Entscheidungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Jägergy.
§ 12 Honorar, Bemessungsgrundlage und Zusatzleistungen
Die Vorprüfung ist kostenlos. Für die weitere Bearbeitung gilt das im jeweiligen Angebot vereinbarte Honorar.
Soweit im Angebot ein Erfolgshonorar vereinbart ist, knüpft dieses an die im Angebot definierte Bemessungsgrundlage an. Die Abrechnung erfolgt nach finaler Freigabe und Einreichung.
Mit der Angebotsannahme wird noch keine Zahlung fällig. Die Honorarrechnung wird grundsätzlich erst nach der finalen Freigabe des Kunden und der Einreichung oder Veranlassung der Einreichung erstellt.
Kürzt das Hauptzollamt die Erstattung gegenüber der für die Honorarrechnung zugrunde gelegten Bemessungsgrundlage, passt Jägergy das Honorar nach Vorlage des endgültigen Bescheids entsprechend an.
Lehnt das Hauptzollamt den Antrag endgültig vollständig ab, wird ein vereinbartes reines Erfolgshonorar auf 0,00 EUR angepasst, soweit im Angebot keine abweichende, rechtlich zulässige Regelung oder gesonderte Zusatzleistung vereinbart ist.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 13 Rechnung, Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Rechnungen werden dem Kunden elektronisch im Kunden-Cockpit, per E-Mail oder in sonstiger Textform zur Verfügung gestellt. Soweit im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist genannt ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
§ 14 Korrekturen, Bescheide und Rechtsbehelfe
Jägergy kann nach Einreichung behördliche Rückfragen, Bescheide oder Abweichungen auswerten, soweit dies im Angebot enthalten oder gesondert vereinbart ist.
Einsprüche, Rechtsbehelfe, Änderungsanträge, Vertretung in Prüfungen, Rechtsstreitigkeiten oder sonstige förmliche Verfahren nach Bescheid sind nicht Bestandteil des Regelprozesses und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 15 Stopp vor Einreichung, Kündigung und Vorgangsschließung
Der Kunde kann den Vorgang bis zur finalen Freigabe jederzeit stoppen. In diesem Fall entsteht kein Erfolgshonorar, soweit nicht ausdrücklich vergütungspflichtige Zusatzleistungen vereinbart wurden.
Nach finaler Freigabe und Einreichung bleibt das vereinbarte Honorar nach Maßgabe dieser AGB und des Angebots geschuldet, vorbehaltlich einer Anpassung bei behördlicher Kürzung oder Ablehnung.
§ 16 Keine automatische Verlängerung und Wiederbeauftragung
Der Vertrag bezieht sich nur auf den im Angebot genannten Vorgang, Antragszeitraum oder das dort genannte Antragsjahr.
Es besteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung. Eine Bearbeitung weiterer Antragsjahre erfolgt nur auf Grundlage einer erneuten Anfrage, eines neuen Angebots oder einer sonstigen ausdrücklichen Wiederbeauftragung.
§ 17 Partner, Empfehlungen und Vermittler
Jägergy kann Anfragen über Partner, Empfehlungsgeber oder Vertriebspartner erhalten. Solche Partner sind ohne ausdrückliche Vollmacht nicht berechtigt, Jägergy rechtsgeschäftlich zu vertreten, Angebote zu ändern, Zahlungen entgegenzunehmen oder Zusagen über Bewilligungen, Fristen oder Gebühren zu machen.
§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit
Jägergy verarbeitet personenbezogene Daten und betriebliche Informationen des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, der Datenschutzerklärung und der vertraglichen Vereinbarungen.
Jägergy behandelt vom Kunden übermittelte Unterlagen, Verbrauchsdaten, betriebliche Informationen, Bescheide und Korrespondenz vertraulich.
Details zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Jägergy.
§ 19 Rechte an Unterlagen, Vorlagen und Software
Alle Rechte an von Jägergy entwickelten Vorlagen, Checklisten, Berechnungslogiken, Texten, Portaloberflächen, Softwarebestandteilen, Workflows und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Jägergy oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält an den für seinen Vorgang erstellten Dokumenten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die interne Prüfung, Dokumentation und Durchführung des konkreten Antragsverfahrens.
§ 20 Einsatz von Erfüllungsgehilfen, Berufsträgern und Dienstleistern
Jägergy ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, verbundene Dienstleister, technische Anbieter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder sonstige fachkundige Dritte einzusetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 21 Verfügbarkeit des Portals und Dritt-Systeme
Jägergy bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit des Kunden-Cockpits. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Für Systeme, Dienste und Netze Dritter, insbesondere Internetzugänge, E-Mail-Provider, WhatsApp, Hostinganbieter, Zahlungsdienstleister, Zoll-Portal, ELSTER, Systeme von Behörden oder Systeme des Kunden, ist Jägergy nicht verantwortlich.
§ 22 Haftung
Jägergy haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jägergy nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Jägergy haftet nicht für Schäden, Nachteile, Kürzungen, Ablehnungen, Nachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge oder Fristverluste, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben oder Unterlagen des Kunden, fehlenden Vollmachten, unterlassener Mitwirkung, behördlichen Entscheidungen, geänderter Rechtslage, Handlungen Dritter oder Störungen fremder Systeme beruhen und Jägergy dies nicht zu vertreten hat.
§ 23 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Jägergy haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Jägergy.
§ 24 Textform, Änderungen und Übertragung
Rechtserhebliche Erklärungen zu einem Vorgang sollen mindestens in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Änderungen oder Ergänzungen eines angenommenen Angebots bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform oder einer protokollierten Bestätigung im Kunden-Cockpit.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegung
Jägergy schließt Verträge nach diesen AGB ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherrechtliche Informationspflichten, Widerrufsrechte und Streitbeilegungshinweise sind auf diese Verträge grundsätzlich nicht anwendbar.
§ 26 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Jägergy, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.