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Jetzt als Bäckerei von der Rückerstattung der Stromsteuer profitieren

7 Min. Lesezeit Andreas Aktualisiert: 26.06.2026

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Bäckereien verbrauchen viel Energie: Backöfen, Kälteanlagen, Teigbereitung, Spültechnik, Lüftung und Filialbetrieb laufen oft täglich über viele Stunden. Was viele Betriebe nicht wissen: Für bestimmte Strom- und Energieverbräuche kann eine Entlastung der Strom- und Energiesteuer möglich sein.

Wichtig:
Kurz gesagt
Bäckereien können unter bestimmten Voraussetzungen Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, welche Energiemengen angefallen sind und ob die Verbräuche sauber nachgewiesen werden können.

Warum Bäckereien besonders häufig Potenzial haben

Bäckereien gehören zu den Betrieben, bei denen Energie nicht nur „Nebenkostenposition“ ist, sondern Teil des Produktionsprozesses. Strom wird für Maschinen, Kälte, Beleuchtung, Lüftung und teilweise auch Wärmeprozesse benötigt. Zusätzlich kommen je nach Betrieb Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder andere Energieerzeugnisse zum Einsatz.

Gerade größere Handwerksbäckereien, Produktionsbäckereien, Filialbetriebe und Betriebe mit eigener Backstube sollten deshalb prüfen, ob eine Steuerentlastung in Betracht kommt.

20 €/MWhmögliche Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG
250 €relevante Mindestgrenze bei Energieerzeugnissen
1 Jahrtypischer Betrachtungszeitraum je Kalenderjahr

Welche Verbräuche können bei Bäckereien relevant sein?

Nicht jeder Energieverbrauch ist automatisch entlastungsfähig. Relevant sind vor allem die Verbräuche, die dem betrieblichen Produktionsprozess zugeordnet werden können. Bei Bäckereien betrifft das häufig die eigentliche Herstellung von Backwaren.

Bereich Typische Verbraucher Prüfrelevanz
Backstube / Produktion Backöfen, Knetmaschinen, Gärtechnik, Kühlung, Spültechnik häufig besonders relevant
Kälte / Lagerung Kühlräume, Tiefkühlung, Rohwarenlager, Teiglinge oft prüfenswert
Filialen / Verkauf Ladenbeleuchtung, Kaffeemaschinen, Verkaufskühlung abhängig von Nutzung und Zuordnung
Wärme / Brennstoffe Erdgas, Heizöl, Flüssiggas für Öfen oder Wärmeprozesse bei Energiesteuer gesondert prüfen

Warnung:
Wichtig: Nicht blind den Gesamtverbrauch ansetzen
Bei Bäckereien mit Produktion und Verkauf muss sauber geprüft werden, welche Strom- und Energieverbräuche tatsächlich einreichbar sind. Pauschal den kompletten Jahresverbrauch anzusetzen, kann zu falschen Ergebnissen führen.

Beispiel: Was kann bei einer Bäckerei zusammenkommen?

Eine Bäckerei mit eigener Produktion, mehreren Filialen und einem Jahresstromverbrauch von 500.000 kWh sollte die Stromsteuerentlastung prüfen lassen. Bei 20 €/MWh entspricht das rechnerisch einer möglichen Größenordnung von bis zu 10.000 € vor individueller Abgrenzung.

500.000 kWh = 500 MWhBeispielhafte Strommenge einer größeren BäckereiRechenbeispiel
Hinweis:
Rechenweg im Beispiel
500 MWh × 20 € = 10.000 € mögliche Stromsteuerentlastung. Ob dieser Betrag tatsächlich vollständig angesetzt werden kann, hängt von der konkreten Nutzung, den Rechnungen und der Abgrenzung der Verbräuche ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine belastbare Prüfung reichen meist wenige Unterlagen aus. Entscheidend ist, dass die Energiemengen nachvollziehbar sind und die Tätigkeit des Unternehmens korrekt eingeordnet werden kann.

  1. Strom- und Energierechnungen sammeln Benötigt werden die relevanten Jahresabrechnungen oder Lieferantenrechnungen für Strom, Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder weitere Energiearten.
  2. Betriebliche Tätigkeit einordnen Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Betrieb als produzierender Betrieb einzuordnen ist. Bei Bäckereien ist vor allem die eigene Herstellung entscheidend.
  3. Verbräuche abgrenzen Produktion, Lagerung, Kühlung, Verkauf und sonstige Bereiche müssen sauber betrachtet werden. Nicht jeder Verbrauch ist automatisch gleich zu behandeln.
  4. Antrag vorbereiten Wenn die Prüfung positiv ausfällt, werden die Daten strukturiert aufbereitet und für die Einreichung vorbereitet.

Für welche Bäckereien lohnt sich die Prüfung besonders?

Besonders interessant für

  • Bäckereien mit eigener Backstube oder zentraler Produktion
  • Filialbäckereien mit mehreren Standorten
  • Betriebe mit hohem Stromverbrauch durch Kälte, Gärtechnik und Maschinen
  • Bäckereien mit gasbetriebenen oder ölbetriebenen Backöfen
  • Produktionsbäckereien, Großbäckereien und handwerkliche Betriebe mit hoher Auslastung

Warum viele Bäckereien die Entlastung nicht nutzen

Viele Betriebe zahlen die Strom- und Energiesteuer einfach über ihre Lieferantenrechnung mit. Die mögliche Entlastung wird im Alltag oft übersehen, weil sie nicht automatisch ausgezahlt wird. Sie muss aktiv beantragt und sauber begründet werden.


Gerade bei energieintensiven Handwerksbetrieben liegt das Potenzial häufig nicht in komplizierten Förderprogrammen, sondern in Ansprüchen, die bereits gesetzlich vorgesehen sind.
JägergyPrüfung Strom- und Energiesteuer

Typische Fehler bei der Rückerstattung

  • Der gesamte Stromverbrauch wird ungeprüft angesetzt.
  • Filial-, Verkaufs- und Produktionsverbräuche werden nicht sauber getrennt.
  • Energiearten wie Erdgas oder Flüssiggas werden übersehen.
  • Rechnungen und Mengenangaben sind unvollständig.
  • Der Antrag wird zu spät oder ohne belastbare Vorbereitung gestellt.
Tipp:
Unser Tipp
Bäckereien sollten mindestens einmal jährlich prüfen, ob eine Strom- oder Energiesteuerentlastung möglich ist. Besonders bei steigenden Energiekosten lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnungen.
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Laden Sie Ihre Strom- und Energierechnungen hoch. Wir prüfen, ob und in welcher Größenordnung eine Entlastung möglich ist.

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Häufige Fragen zur Energiesteuer-Rückerstattung für Bäckereien

Können auch kleine Bäckereien eine Rückerstattung erhalten?
Ja, grundsätzlich kann auch eine kleinere Bäckerei prüfenswert sein. Entscheidend sind Verbrauch, Tätigkeit und Nachweise. Besonders interessant wird es meist bei eigener Produktion und nennenswertem Energieverbrauch.
Zählt der Stromverbrauch der Filialen auch dazu?
Das hängt von der konkreten Nutzung ab. Verkaufsflächen, Kühlung, Beleuchtung und Produktion müssen sauber betrachtet werden. Deshalb sollte der Verbrauch nicht pauschal bewertet werden.
Können auch Gas oder Heizöl berücksichtigt werden?
Ja, neben Strom können je nach Einsatz auch Energieerzeugnisse wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas relevant sein. Diese werden gesondert nach den Regelungen der Energiesteuer geprüft.
Wie hoch kann die Rückerstattung ausfallen?
Bei Strom liegt die rechnerische Entlastung nach § 9b StromStG bei 20 € je MWh. Bei 100.000 kWh entspricht das rechnerisch 2.000 € vor individueller Prüfung und Abgrenzung.
Muss die Bäckerei den Antrag selbst stellen?
Nein. Die Daten können vorbereitet, geprüft und strukturiert für die Einreichung aufbereitet werden. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.
Kostet die Erstprüfung etwas?
Bei Jägergy ist die erste Prüfung unverbindlich. Ein Honorar fällt erst an, wenn ein wirtschaftlich sinnvoller Anspruch besteht und die Einreichung vorbereitet wird.
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Fazit: Bäckereien sollten ihre Energiekosten nicht nur bezahlen, sondern prüfen

Bäckereien haben häufig hohe und gut nachvollziehbare Energieverbräuche. Genau deshalb kann die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer ein sinnvoller Hebel sein. Wer Strom, Gas oder andere Energieerzeugnisse in der Produktion einsetzt, sollte nicht davon ausgehen, dass alles automatisch korrekt berücksichtigt wurde.

Wichtig:
Nächster Schritt
Senden Sie uns Ihre Strom- und Energierechnungen. Wir prüfen, welche Mengen für Ihre Bäckerei relevant sind und welche Entlastung realistisch sein kann.

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