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Bäckereien verbrauchen viel Energie: Backöfen, Kälteanlagen, Teigbereitung, Spültechnik, Lüftung und Filialbetrieb laufen oft täglich über viele Stunden. Was viele Betriebe nicht wissen: Für bestimmte Strom- und Energieverbräuche kann eine Entlastung der Strom- und Energiesteuer möglich sein.
Bäckereien können unter bestimmten Voraussetzungen Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, welche Energiemengen angefallen sind und ob die Verbräuche sauber nachgewiesen werden können.
Warum Bäckereien besonders häufig Potenzial haben
Bäckereien gehören zu den Betrieben, bei denen Energie nicht nur „Nebenkostenposition“ ist, sondern Teil des Produktionsprozesses. Strom wird für Maschinen, Kälte, Beleuchtung, Lüftung und teilweise auch Wärmeprozesse benötigt. Zusätzlich kommen je nach Betrieb Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder andere Energieerzeugnisse zum Einsatz.
Gerade größere Handwerksbäckereien, Produktionsbäckereien, Filialbetriebe und Betriebe mit eigener Backstube sollten deshalb prüfen, ob eine Steuerentlastung in Betracht kommt.
Welche Verbräuche können bei Bäckereien relevant sein?
Nicht jeder Energieverbrauch ist automatisch entlastungsfähig. Relevant sind vor allem die Verbräuche, die dem betrieblichen Produktionsprozess zugeordnet werden können. Bei Bäckereien betrifft das häufig die eigentliche Herstellung von Backwaren.
| Bereich | Typische Verbraucher | Prüfrelevanz |
|---|---|---|
| Backstube / Produktion | Backöfen, Knetmaschinen, Gärtechnik, Kühlung, Spültechnik | häufig besonders relevant |
| Kälte / Lagerung | Kühlräume, Tiefkühlung, Rohwarenlager, Teiglinge | oft prüfenswert |
| Filialen / Verkauf | Ladenbeleuchtung, Kaffeemaschinen, Verkaufskühlung | abhängig von Nutzung und Zuordnung |
| Wärme / Brennstoffe | Erdgas, Heizöl, Flüssiggas für Öfen oder Wärmeprozesse | bei Energiesteuer gesondert prüfen |
Bei Bäckereien mit Produktion und Verkauf muss sauber geprüft werden, welche Strom- und Energieverbräuche tatsächlich einreichbar sind. Pauschal den kompletten Jahresverbrauch anzusetzen, kann zu falschen Ergebnissen führen.
Beispiel: Was kann bei einer Bäckerei zusammenkommen?
Eine Bäckerei mit eigener Produktion, mehreren Filialen und einem Jahresstromverbrauch von 500.000 kWh sollte die Stromsteuerentlastung prüfen lassen. Bei 20 €/MWh entspricht das rechnerisch einer möglichen Größenordnung von bis zu 10.000 € vor individueller Abgrenzung.
500 MWh × 20 € = 10.000 € mögliche Stromsteuerentlastung. Ob dieser Betrag tatsächlich vollständig angesetzt werden kann, hängt von der konkreten Nutzung, den Rechnungen und der Abgrenzung der Verbräuche ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine belastbare Prüfung reichen meist wenige Unterlagen aus. Entscheidend ist, dass die Energiemengen nachvollziehbar sind und die Tätigkeit des Unternehmens korrekt eingeordnet werden kann.
- Strom- und Energierechnungen sammeln Benötigt werden die relevanten Jahresabrechnungen oder Lieferantenrechnungen für Strom, Erdgas, Heizöl, Flüssiggas oder weitere Energiearten.
- Betriebliche Tätigkeit einordnen Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Betrieb als produzierender Betrieb einzuordnen ist. Bei Bäckereien ist vor allem die eigene Herstellung entscheidend.
- Verbräuche abgrenzen Produktion, Lagerung, Kühlung, Verkauf und sonstige Bereiche müssen sauber betrachtet werden. Nicht jeder Verbrauch ist automatisch gleich zu behandeln.
- Antrag vorbereiten Wenn die Prüfung positiv ausfällt, werden die Daten strukturiert aufbereitet und für die Einreichung vorbereitet.
Für welche Bäckereien lohnt sich die Prüfung besonders?
- Bäckereien mit eigener Backstube oder zentraler Produktion
- Filialbäckereien mit mehreren Standorten
- Betriebe mit hohem Stromverbrauch durch Kälte, Gärtechnik und Maschinen
- Bäckereien mit gasbetriebenen oder ölbetriebenen Backöfen
- Produktionsbäckereien, Großbäckereien und handwerkliche Betriebe mit hoher Auslastung
Warum viele Bäckereien die Entlastung nicht nutzen
Viele Betriebe zahlen die Strom- und Energiesteuer einfach über ihre Lieferantenrechnung mit. Die mögliche Entlastung wird im Alltag oft übersehen, weil sie nicht automatisch ausgezahlt wird. Sie muss aktiv beantragt und sauber begründet werden.
Gerade bei energieintensiven Handwerksbetrieben liegt das Potenzial häufig nicht in komplizierten Förderprogrammen, sondern in Ansprüchen, die bereits gesetzlich vorgesehen sind.
Typische Fehler bei der Rückerstattung
- Der gesamte Stromverbrauch wird ungeprüft angesetzt.
- Filial-, Verkaufs- und Produktionsverbräuche werden nicht sauber getrennt.
- Energiearten wie Erdgas oder Flüssiggas werden übersehen.
- Rechnungen und Mengenangaben sind unvollständig.
- Der Antrag wird zu spät oder ohne belastbare Vorbereitung gestellt.
Bäckereien sollten mindestens einmal jährlich prüfen, ob eine Strom- oder Energiesteuerentlastung möglich ist. Besonders bei steigenden Energiekosten lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnungen.
Laden Sie Ihre Strom- und Energierechnungen hoch. Wir prüfen, ob und in welcher Größenordnung eine Entlastung möglich ist.
Häufige Fragen zur Energiesteuer-Rückerstattung für Bäckereien
Können auch kleine Bäckereien eine Rückerstattung erhalten?
Zählt der Stromverbrauch der Filialen auch dazu?
Können auch Gas oder Heizöl berücksichtigt werden?
Wie hoch kann die Rückerstattung ausfallen?
Muss die Bäckerei den Antrag selbst stellen?
Kostet die Erstprüfung etwas?
Fazit: Bäckereien sollten ihre Energiekosten nicht nur bezahlen, sondern prüfen
Bäckereien haben häufig hohe und gut nachvollziehbare Energieverbräuche. Genau deshalb kann die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer ein sinnvoller Hebel sein. Wer Strom, Gas oder andere Energieerzeugnisse in der Produktion einsetzt, sollte nicht davon ausgehen, dass alles automatisch korrekt berücksichtigt wurde.
Senden Sie uns Ihre Strom- und Energierechnungen. Wir prüfen, welche Mengen für Ihre Bäckerei relevant sind und welche Entlastung realistisch sein kann.
Kostenlos prüfen lassen, ob Ihre Bäckerei Strom- oder Energiesteuer zurückholen kann.
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