Hauptzollamt Augsburg
Das Hauptzollamt Augsburg ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Augsburg. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Augsburg im Überblick
Hauptzollamt Augsburg ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Bayern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Augsburg ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Bayern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg
Telefon: +49 821 5012-0
E-Mail: poststelle.hza-augsburg@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–15:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Augsburg
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Augsburg
Viele Unternehmen im Raum Augsburg zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Augsburg.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.