Hauptzollamt · Bayern

Hauptzollamt Augsburg

Das Hauptzollamt Augsburg ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Augsburg. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Augsburg im Überblick

Hauptzollamt Augsburg ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Bayern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Augsburg ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Bayern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.

Schwaben Ingolstadt Eichstätt Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm. (zzgl. Jungholz Mittelberg/Kl. Walsertal Abfertigungsplatz ZA Hörbranz-Autobahn)

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg
Telefon: +49 821 5012-0
E-Mail: poststelle.hza-augsburg@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–15:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Augsburg

Das Hauptzollamt Augsburg hat seinen Sitz in Prinzregentenplatz 3, 86150 Augsburg.
Sie erreichen das Hauptzollamt Augsburg telefonisch unter +49 821 5012-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-augsburg@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Fr 09:00–15:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Augsburg ist zuständig für Schwaben, Ingolstadt, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm. (zzgl. Jungholz, Mittelberg/Kl. Walsertal, Abfertigungsplatz ZA Hörbranz-Autobahn) und die umliegenden Kreise im Bayern. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden für diesen Bezirk zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Augsburg

Viele Unternehmen im Raum Augsburg zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Augsburg.

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