Hauptzollamt Braunschweig
Das Hauptzollamt Braunschweig ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Braunschweig. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Braunschweig im Überblick
Hauptzollamt Braunschweig ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Kasernenstr. 17, 38106 Braunschweig. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Niedersachsen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Braunschweig ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Niedersachsen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Kasernenstr. 17, 38106 Braunschweig
Telefon: +49 531 1291-0
E-Mail: poststelle.hza-braunschweig@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:00–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Braunschweig
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Braunschweig
Viele Unternehmen im Raum Braunschweig zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Braunschweig.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.