Hauptzollamt Darmstadt
Das Hauptzollamt Darmstadt ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Darmstadt. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Darmstadt im Überblick
Hauptzollamt Darmstadt ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Hilpertstr. 20 a, 64295 Darmstadt. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Hessen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Darmstadt ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Hessen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Hilpertstr. 20 a, 64295 Darmstadt
Telefon: +49 6151 9180-0
E-Mail: poststelle.hza-darmstadt@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 07:00–15:15 · Fr 07:00–15:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Darmstadt
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Darmstadt
Viele Unternehmen im Raum Darmstadt zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Darmstadt.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.