Hauptzollamt Düsseldorf
Das Hauptzollamt Düsseldorf ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Düsseldorf. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Düsseldorf im Überblick
Hauptzollamt Düsseldorf ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Wanheimer Str. 74, 40468 Düsseldorf. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Düsseldorf ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Wanheimer Str. 74, 40468 Düsseldorf
Telefon: +49 211 2101-0
E-Mail: poststelle.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–15:00 · Fr 09:00–14:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Düsseldorf
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Düsseldorf
Viele Unternehmen im Raum Düsseldorf zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Düsseldorf.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.