Hauptzollamt Erfurt
Das Hauptzollamt Erfurt ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Erfurt. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Erfurt im Überblick
Hauptzollamt Erfurt ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Am Tannenwäldchen 50, 99096 Erfurt. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Thüringen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Erfurt ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Thüringen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Am Tannenwäldchen 50, 99096 Erfurt
Telefon: +49 361 60176-0
E-Mail: poststelle.hza-erfurt@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–15:00 · Fr 08:00–13:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Erfurt
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Erfurt
Viele Unternehmen im Raum Erfurt zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Erfurt.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.