Hauptzollamt · Hessen

Hauptzollamt Frankfurt am Main

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Frankfurt am Main. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main im Überblick

Hauptzollamt Frankfurt am Main ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Hessen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Hessen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.

Frankfurt am Main von den Landkreisen Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 257829-0
E-Mail: poststelle.hza-ffm@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–15:00 · Fr 09:00–12:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

← Übersicht aller Hauptzollämter

Häufige Fragen zum Hauptzollamt Frankfurt am Main

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main hat seinen Sitz in Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main.
Sie erreichen das Hauptzollamt Frankfurt am Main telefonisch unter +49 69 257829-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-ffm@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 09:00–15:00 · Fr 09:00–12:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zuständig für Frankfurt am Main, von den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und die umliegenden Kreise im Hessen. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden für diesen Bezirk zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Frankfurt am Main

Viele Unternehmen im Raum Frankfurt am Main zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.

Geld zurückholenKostenlos und unverbindlich
Prüfen →

Anfrage eingegangen!

Vielen Dank. Ihr persönliches Kundencockpit ist eingerichtet, den Zugangslink erhalten Sie sofort per E-Mail. Füllen Sie dort als Schritt 1 die kurzen Angaben aus und laden Sie Ihre Energierechnungen hoch. Danach prüfen wir Ihre Angaben und erstellen Ihr verbindliches Angebot, nichts passiert ohne Ihre Zustimmung.

Vorgang: JG-000000
Zum Kundencockpit