Hauptzollamt Frankfurt am Main
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Frankfurt am Main. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main im Überblick
Hauptzollamt Frankfurt am Main ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Hessen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Hessen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 257829-0
E-Mail: poststelle.hza-ffm@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–15:00 · Fr 09:00–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Frankfurt am Main
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Frankfurt am Main
Viele Unternehmen im Raum Frankfurt am Main zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.