Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Frankfurt (Oder). Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) im Überblick
Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder). Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Brandenburg. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Brandenburg zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 335 563-0
E-Mail: poststelle.hza-ff@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–15:00 · Fr 09:00–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Viele Unternehmen im Raum Frankfurt (Oder) zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.