Hauptzollamt Hamburg
Das Hauptzollamt Hamburg ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Hamburg. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Hamburg im Überblick
Hauptzollamt Hamburg ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Koreastr. 4, 20457 Hamburg. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Hamburg. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Hamburg ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Hamburg zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Koreastr. 4, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 80003-0
E-Mail: poststelle.hza-hamburg@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 07:30–13:30
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Hamburg
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Hamburg
Viele Unternehmen im Raum Hamburg zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Hamburg.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.