Hauptzollamt Kiel
Das Hauptzollamt Kiel ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Kiel. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Kiel im Überblick
Hauptzollamt Kiel ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Kronshagener Weg 105, 24116 Kiel. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Schleswig-Holstein. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Kiel ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Schleswig-Holstein zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Kronshagener Weg 105, 24116 Kiel
Telefon: +49 431 20083-0
E-Mail: poststelle.hza-kiel@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 07:30–15:30 · Fr 07:30–13:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Kiel
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Kiel
Viele Unternehmen im Raum Kiel zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Kiel.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.