Hauptzollamt Koblenz
Das Hauptzollamt Koblenz ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Koblenz. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Koblenz im Überblick
Hauptzollamt Koblenz ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Im Metternicher Feld 44, 56072 Koblenz. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Rheinland-Pfalz. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Koblenz ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Rheinland-Pfalz zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Dresden bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Im Metternicher Feld 44, 56072 Koblenz
Telefon: +49 261 98376-0
E-Mail: poststelle.hza-koblenz@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–15:00 · Fr 09:00–13:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Koblenz
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Koblenz
Viele Unternehmen im Raum Koblenz zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Koblenz.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.