Hauptzollamt · Nordrhein-Westfalen

Hauptzollamt Köln

Das Hauptzollamt Köln ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Köln. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Köln im Überblick

Hauptzollamt Köln ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Grüner Weg 1 b, 50825 Köln. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Köln ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

Bonn Köln Leverkusen Oberbergischer Kreis Rhein-Erft-Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Grüner Weg 1 b, 50825 Köln
Telefon: +49 221 9413-0
E-Mail: poststelle.hza-koeln@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–12:30

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Köln

Das Hauptzollamt Köln hat seinen Sitz in Grüner Weg 1 b, 50825 Köln.
Sie erreichen das Hauptzollamt Köln telefonisch unter +49 221 9413-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-koeln@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–12:30. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Köln ist zuständig für Bonn, Köln, Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und die umliegenden Kreise im Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Köln

Viele Unternehmen im Raum Köln zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Köln.

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