Hauptzollamt Landshut
Das Hauptzollamt Landshut ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Landshut. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Landshut im Überblick
Hauptzollamt Landshut ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Sonnenring 14 (Altdorf b. Landshut), 84034 Landshut. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Bayern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Landshut ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Bayern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Sonnenring 14 (Altdorf b. Landshut), 84034 Landshut
Telefon: +49 871 806-0
E-Mail: poststelle.hza-landshut@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–15:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Landshut
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Landshut
Viele Unternehmen im Raum Landshut zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Landshut.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.