Hauptzollamt · Bayern

Hauptzollamt Landshut

Das Hauptzollamt Landshut ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Landshut. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Landshut im Überblick

Hauptzollamt Landshut ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Sonnenring 14 (Altdorf b. Landshut), 84034 Landshut. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Bayern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Landshut ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Bayern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.

Niederbayern: kreisfreie Städte Landshut Straubing Passau die Landkreise Deggendorf Dingolfing-Landau Freyung-Grafenau Landshut Regen Rottal-Inn

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Sonnenring 14 (Altdorf b. Landshut), 84034 Landshut
Telefon: +49 871 806-0
E-Mail: poststelle.hza-landshut@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–15:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Landshut

Das Hauptzollamt Landshut hat seinen Sitz in Sonnenring 14 (Altdorf b. Landshut), 84034 Landshut.
Sie erreichen das Hauptzollamt Landshut telefonisch unter +49 871 806-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-landshut@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Fr 09:00–15:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Landshut ist zuständig für Niederbayern: kreisfreie Städte Landshut, Straubing, Passau, die Landkreise Deggendorf, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Landshut, Regen, Rottal-Inn und die umliegenden Kreise im Bayern. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden für diesen Bezirk zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Landshut

Viele Unternehmen im Raum Landshut zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Landshut.

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