Hauptzollamt Lörrach
Das Hauptzollamt Lörrach ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Lörrach. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Lörrach im Überblick
Hauptzollamt Lörrach ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Mozartstr. 32, 79539 Lörrach. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Baden-Württemberg. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Lörrach ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Baden-Württemberg zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Mozartstr. 32, 79539 Lörrach
Telefon: +49 7621 941-0
E-Mail: poststelle.hza-loerrach@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–12:00 u. 14:00–15:30 · Fr 08:00–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Lörrach
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Lörrach
Viele Unternehmen im Raum Lörrach zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Lörrach.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.