Hauptzollamt · Baden-Württemberg

Hauptzollamt Lörrach

Das Hauptzollamt Lörrach ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Lörrach. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Lörrach im Überblick

Hauptzollamt Lörrach ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Mozartstr. 32, 79539 Lörrach. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Baden-Württemberg. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Lörrach ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Baden-Württemberg zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

Freiburg im Breisgau Emmendingen Lörrach Ortenaukreis Schenkenzell Schiltach Schonach Triberg. (zzgl. Schweizer Abfertigungsplätze.)

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Mozartstr. 32, 79539 Lörrach
Telefon: +49 7621 941-0
E-Mail: poststelle.hza-loerrach@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–12:00 u. 14:00–15:30 · Fr 08:00–12:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Lörrach

Das Hauptzollamt Lörrach hat seinen Sitz in Mozartstr. 32, 79539 Lörrach.
Sie erreichen das Hauptzollamt Lörrach telefonisch unter +49 7621 941-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-loerrach@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 08:00–12:00 u. 14:00–15:30 · Fr 08:00–12:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Lörrach ist zuständig für Freiburg im Breisgau, Emmendingen, Lörrach, Ortenaukreis, Schenkenzell, Schiltach, Schonach, Triberg. (zzgl. Schweizer Abfertigungsplätze.) und die umliegenden Kreise im Baden-Württemberg. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Lörrach

Viele Unternehmen im Raum Lörrach zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Lörrach.

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