Hauptzollamt Magdeburg
Das Hauptzollamt Magdeburg ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Magdeburg. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Magdeburg im Überblick
Hauptzollamt Magdeburg ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Ihleburger Str. 4, 39126 Magdeburg. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Sachsen-Anhalt. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Magdeburg ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Sachsen-Anhalt zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Ihleburger Str. 4, 39126 Magdeburg
Telefon: +49 391 5074-0
E-Mail: poststelle.hza-magdeburg@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–14:30 · Fr 09:00–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Magdeburg
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Magdeburg
Viele Unternehmen im Raum Magdeburg zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Magdeburg.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.