Hauptzollamt · Bayern

Hauptzollamt München

Das Hauptzollamt München ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in München. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt München im Überblick

Hauptzollamt München ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Sophienstr. 6, 80333 München. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Bayern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt München ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Bayern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

München Fürstenfeldbruck Flughafen München Franz Josef Strauß

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Sophienstr. 6, 80333 München
Telefon: +49 89 45026-0
E-Mail: poststelle.hza-muenchen@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–15:00 · Fr 08:00–14:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

← Übersicht aller Hauptzollämter

Häufige Fragen zum Hauptzollamt München

Das Hauptzollamt München hat seinen Sitz in Sophienstr. 6, 80333 München.
Sie erreichen das Hauptzollamt München telefonisch unter +49 89 45026-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-muenchen@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 08:00–15:00 · Fr 08:00–14:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt München ist zuständig für München, Fürstenfeldbruck, Flughafen München Franz Josef Strauß und die umliegenden Kreise im Bayern. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt München

Viele Unternehmen im Raum München zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt München.

Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.

Geld zurückholenKostenlos und unverbindlich
Prüfen →

Anfrage eingegangen!

Vielen Dank. Ihr persönliches Kundencockpit ist eingerichtet, den Zugangslink erhalten Sie sofort per E-Mail. Füllen Sie dort als Schritt 1 die kurzen Angaben aus und laden Sie Ihre Energierechnungen hoch. Danach prüfen wir Ihre Angaben und erstellen Ihr verbindliches Angebot, nichts passiert ohne Ihre Zustimmung.

Vorgang: JG-000000
Zum Kundencockpit