Hauptzollamt · Nordrhein-Westfalen

Hauptzollamt Münster

Das Hauptzollamt Münster ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Münster. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Münster im Überblick

Hauptzollamt Münster ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Münster ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

Münster Borken Coesfeld Steinfurt Drensteinfurt Sassenberg Sendenhorst Telgte Warendorf die Gemeinden Beelen Everswinkel Ostbevern

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster
Telefon: +49 251 4814-0
E-Mail: poststelle.hza-muenster@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:45–14:45 · Fr 08:45–12:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Münster

Das Hauptzollamt Münster hat seinen Sitz in Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster.
Sie erreichen das Hauptzollamt Münster telefonisch unter +49 251 4814-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-muenster@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 08:45–14:45 · Fr 08:45–12:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Münster ist zuständig für Münster, Borken, Coesfeld, Steinfurt, Drensteinfurt, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Warendorf, die Gemeinden Beelen, Everswinkel, Ostbevern und die umliegenden Kreise im Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Münster

Viele Unternehmen im Raum Münster zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Münster.

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