Hauptzollamt Münster
Das Hauptzollamt Münster ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Münster. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Münster im Überblick
Hauptzollamt Münster ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Münster ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Nordrhein-Westfalen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Linus-Pauling-Weg 1-5, 48155 Münster
Telefon: +49 251 4814-0
E-Mail: poststelle.hza-muenster@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:45–14:45 · Fr 08:45–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Münster
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Münster
Viele Unternehmen im Raum Münster zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Münster.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.