Hauptzollamt Oldenburg
Das Hauptzollamt Oldenburg ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Oldenburg. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Oldenburg im Überblick
Hauptzollamt Oldenburg ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Friedrich-Rüder-Str. 2, 26135 Oldenburg. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Niedersachsen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Oldenburg ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Niedersachsen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bearbeitet.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Friedrich-Rüder-Str. 2, 26135 Oldenburg
Telefon: +49 441 8009-0
E-Mail: poststelle.hza-oldenburg@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 07:30–15:30 · Fr 07:30–14:30
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Oldenburg
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Oldenburg
Viele Unternehmen im Raum Oldenburg zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Oldenburg.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.