Hauptzollamt · Niedersachsen

Hauptzollamt Oldenburg

Das Hauptzollamt Oldenburg ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Oldenburg. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Oldenburg im Überblick

Hauptzollamt Oldenburg ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Friedrich-Rüder-Str. 2, 26135 Oldenburg. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Niedersachsen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Oldenburg ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Niedersachsen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bearbeitet.

Emden Oldenburg Wilhelmshaven Ammerland Aurich Friesland Leer Stade Wesermarsch Wittmund Friesoythe die Gemeinden Barßel Bösel Garrel Lindern Molbergen Saterland zzgl. Teile des Lkr Cuxhaven/Rotenburg (Wümme)

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Friedrich-Rüder-Str. 2, 26135 Oldenburg
Telefon: +49 441 8009-0
E-Mail: poststelle.hza-oldenburg@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 07:30–15:30 · Fr 07:30–14:30

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Oldenburg

Das Hauptzollamt Oldenburg hat seinen Sitz in Friedrich-Rüder-Str. 2, 26135 Oldenburg.
Sie erreichen das Hauptzollamt Oldenburg telefonisch unter +49 441 8009-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-oldenburg@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 07:30–15:30 · Fr 07:30–14:30. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Oldenburg ist zuständig für Emden, Oldenburg, Wilhelmshaven, Ammerland, Aurich, Friesland, Leer, Stade, Wesermarsch, Wittmund, Friesoythe, die Gemeinden Barßel, Bösel, Garrel, Lindern, Molbergen, Saterland, zzgl. Teile des Lkr Cuxhaven/Rotenburg (Wümme) und die umliegenden Kreise im Niedersachsen. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden für diesen Bezirk zentral vom Hauptzollamt Frankfurt (Oder) bearbeitet.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Oldenburg

Viele Unternehmen im Raum Oldenburg zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Oldenburg.

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