Hauptzollamt · Niedersachsen

Hauptzollamt Osnabrück

Das Hauptzollamt Osnabrück ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Osnabrück. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Osnabrück im Überblick

Hauptzollamt Osnabrück ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Meller Str. 272, 49082 Osnabrück. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Niedersachsen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Osnabrück ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Niedersachsen zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Vechta Teile der Landkreise Cloppenburg Diepholz

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Meller Str. 272, 49082 Osnabrück
Telefon: +49 541 3301-0
E-Mail: poststelle.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–13:30

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Osnabrück

Das Hauptzollamt Osnabrück hat seinen Sitz in Meller Str. 272, 49082 Osnabrück.
Sie erreichen das Hauptzollamt Osnabrück telefonisch unter +49 541 3301-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-osnabrueck@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–13:30. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Osnabrück ist zuständig für Osnabrück, Emsland, Grafschaft Bentheim, Vechta, Teile der Landkreise Cloppenburg, Diepholz und die umliegenden Kreise im Niedersachsen. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Osnabrück

Viele Unternehmen im Raum Osnabrück zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Osnabrück.

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