Hauptzollamt · Bayern

Hauptzollamt Rosenheim

Das Hauptzollamt Rosenheim ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Rosenheim. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Rosenheim im Überblick

Hauptzollamt Rosenheim ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Bayern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Rosenheim ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Bayern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft. Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.

Rosenheim Altötting Bad Tölz-Wolfratshausen Berchtesgadener Land Ebersberg Erding Freising Garmisch-Partenkirchen Miesbach Mühldorf am Inn Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim
Telefon: +49 8031 3006-0
E-Mail: poststelle.hza-rosenheim@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–15:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Rosenheim

Das Hauptzollamt Rosenheim hat seinen Sitz in Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim.
Sie erreichen das Hauptzollamt Rosenheim telefonisch unter +49 8031 3006-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-rosenheim@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Fr 09:00–15:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Rosenheim ist zuständig für Rosenheim, Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Starnberg, Traunstein, Weilheim-Schongau und die umliegenden Kreise im Bayern. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Agrardiesel-Anträge (§ 57 EnergieStG) werden für diesen Bezirk zentral vom Hauptzollamt Landshut bearbeitet.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Rosenheim

Viele Unternehmen im Raum Rosenheim zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Rosenheim.

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