Hauptzollamt · Saarland

Hauptzollamt Saarbrücken

Das Hauptzollamt Saarbrücken ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Saarbrücken. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Saarbrücken im Überblick

Hauptzollamt Saarbrücken ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Saarland. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Saarbrücken ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Saarland zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

Saarland (gesamt) Landau in der Pfalz Neustadt an der Weinstraße Pirmasens Speyer Zweibrücken die Landkreise Bad Dürkheim Donnersbergkreis Germersheim Kaiserslautern Kusel Südliche Weinstraße Südwestpfalz

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 8308-0000
E-Mail: poststelle.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 09:00–15:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Saarbrücken

Das Hauptzollamt Saarbrücken hat seinen Sitz in Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken.
Sie erreichen das Hauptzollamt Saarbrücken telefonisch unter +49 681 8308-0000 oder per E-Mail an poststelle.hza-saarbruecken@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Fr 09:00–15:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Saarbrücken ist zuständig für Saarland (gesamt), Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Zweibrücken, die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und die umliegenden Kreise im Saarland. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Saarbrücken

Viele Unternehmen im Raum Saarbrücken zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Saarbrücken.

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