Hauptzollamt · Mecklenburg-Vorpommern

Hauptzollamt Stralsund

Das Hauptzollamt Stralsund ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Stralsund. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.

Das Hauptzollamt Stralsund im Überblick

Hauptzollamt Stralsund ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Hiddenseer Str. 2, 18439 Stralsund. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.

Aufgaben eines Hauptzollamts

Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.

Verbrauchsteuern

Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.

Zoll & Warenverkehr

Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.

Steueraufsicht & Vergütungen

Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).

Zuständigkeit (Amtsbezirk)

Das Hauptzollamt Stralsund ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Mecklenburg-Vorpommern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.

Land Mecklenburg-Vorpommern (gesamt)

Kontakt & Öffnungszeiten

Anschrift: Hiddenseer Str. 2, 18439 Stralsund
Telefon: +49 3831 356-0
E-Mail: poststelle.hza-stralsund@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–12:00

  Dienststellensuche   Zoll-Portal

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Häufige Fragen zum Hauptzollamt Stralsund

Das Hauptzollamt Stralsund hat seinen Sitz in Hiddenseer Str. 2, 18439 Stralsund.
Sie erreichen das Hauptzollamt Stralsund telefonisch unter +49 3831 356-0 oder per E-Mail an poststelle.hza-stralsund@zoll.bund.de.
Die Öffnungszeiten lauten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–12:00. Maßgeblich ist die amtliche Auskunft des Zolls.
Das Hauptzollamt Stralsund ist zuständig für Land Mecklenburg-Vorpommern (gesamt) und die umliegenden Kreise im Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens.
Hauptzollämter erheben die bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern – darunter Energie- und Stromsteuer – und bearbeiten die gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen, etwa die Strom- und Energiesteuer-Entlastung (u. a. §§ 9b und 10 StromStG sowie §§ 51, 54 und 55 EnergieStG).

Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Stralsund

Viele Unternehmen im Raum Stralsund zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Stralsund.

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