Hauptzollamt Stralsund
Das Hauptzollamt Stralsund ist die örtliche Behörde der Bundeszollverwaltung mit Sitz in Stralsund. Es ist zuständig für Unternehmen im Amtsbezirk und bearbeitet die Aufgaben des Zolls – von den Verbrauchsteuern bis zur Zollabfertigung.
Das Hauptzollamt Stralsund im Überblick
Hauptzollamt Stralsund ist eines von 41 Hauptzollämtern in Deutschland und hat seinen Sitz in der Hiddenseer Str. 2, 18439 Stralsund. Als Behörde der Bundeszollverwaltung betreut es Unternehmen im zugewiesenen Amtsbezirk im Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Sitz des Unternehmens – nicht der Verbrauchs- oder Warenort.
Aufgaben eines Hauptzollamts
Hauptzollämter sind die örtlichen Behörden des Zolls (Generalzolldirektion, Bundesfinanzministerium). Sie erfüllen drei große Aufgabenbereiche.
Verbrauchsteuern
Erhebung von Energie-, Strom-, Tabak-, Alkohol- und Kaffeesteuer – einschließlich der gesetzlichen Steuerentlastungen für Unternehmen.
Zoll & Warenverkehr
Zollabfertigung im Im- und Export, Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Marktordnungsrecht.
Steueraufsicht & Vergütungen
Steueraufsicht im Amtsbezirk sowie Vergütungsverfahren wie die Agrardiesel-Erstattung (§ 57 EnergieStG).
Zuständigkeit (Amtsbezirk)
Das Hauptzollamt Stralsund ist für Unternehmen mit Sitz im folgenden Amtsbezirk im Mecklenburg-Vorpommern zuständig – maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens, nicht der Verbrauchsort. Im Grenzfall gibt die amtliche Zoll-Dienststellensuche verbindlich Auskunft.
Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift: Hiddenseer Str. 2, 18439 Stralsund
Telefon: +49 3831 356-0
E-Mail: poststelle.hza-stralsund@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:30–14:30 · Fr 08:30–12:00
Häufige Fragen zum Hauptzollamt Stralsund
Strom- und Energiesteuer entlasten – über das Hauptzollamt Stralsund
Viele Unternehmen im Raum Stralsund zahlen mehr Strom- und Energiesteuer als nötig. Wir prüfen kostenlos, ob eine gesetzliche Entlastung in Betracht kommt, und bereiten die Einreichung beim Hauptzollamt Stralsund.
Erst prüfen, dann entscheiden – Honorar erst nach Ihrer Freigabe.